Brandschutz-
beauftragter

Was passiert, wenn es brennt? Wer übernimmt welche Aufgaben und wie bringe ich die in einem Gebäude befindlichen Personen sicher an einen Sammelplatz? Solche Fragen müssen vorbereitet und Vorgangsweisen geübt werden.

Brandschutzbeauftragte sorgen dafür, dass es in Betrieben zu keinen „brenzligen“ Zwischenfällen kommt bzw. dass im Anlassfall rasch und professionell reagiert wird.

 

Innerbetrieblich steht der/die Brandschutzbeauftragte(r) an der Spitze der Brandbekämpfung und ist der beste Garant für Brandverhütung, Bewusstseinsbildung und die Durchführung der richtigen Maßnahmen in seinem Aufsichtsbereich. Die/der Brandschutzbeauftragte trägt durch ihre/seine Maßnahmen auch dazu bei, dass ein allfälliger Brandschaden nicht so eskaliert, wie er dies ohne die vorbereitenden Tätigkeiten täte.

Die/der Brandschutzbeauftragte übernimmt in Österreichs Unternehmen eine verantwortungsvolle Position im vorbeugenden Brandschutz, des Weiteren ist er auch der erste Ansprechpartner für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragen:

  • Erstellen einer Brandschutzverordnung und eines Alarmplanes (Brandvermeidung, organisiertes Löschen)
  • Regelmäßiges Überprüfen der Funktionsfähigkeit von Löschgeräten (Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Druckbelüftungsanalgen und vieles mehr)
  • Erstellen von Brandschutzplänen (Gebäudepläne, Zufahrtswege, etc.)
  • Ausbildung und Unterweisung von Betriebsangehörigen (Brandschutz ist Teamwork, Verhalten im Brandfall)
  • Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes und die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen (Evakuierung des Gebäudes. etc.)
  • und vieles mehr…

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung

  • Brandgefahren und Verhalten im Brandfall
  • Grundlagen der Brandmeldetechnik
  • Grundlagen der Verbrennung, Löschen in Theorie und Praxis
  • Brandschutz-Eigenkontrolle
  • Baulicher Brandschutz
  • Gesetzliche Bestimmungen für den Brandschutz
  • Erste und erweiterte Löschhilfe
  • Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen
  • etc.

Diese Zusatzausbildung ist bei folgenden Ausbildungstypen möglich: